Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Northeim
Am 20. Juni 2016 hat der Landkreis Northeim mit der „Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten“ die Neuaufstellung des Regionales Raumordnungsprogramms (RROP) begonnen. Das RROP besteht aus der beschreibenden Darstellung, einer Begründung mit Anlagen und Beikarten, der zeichnerischen Darstellung sowie der Umweltprüfung mit Anlage.
Das RROP ist eine Satzung des Landkreises. Es wird vom obersten politischen Gremium des Landkreises, dem Kreistag, beschlossen und tritt mit Genehmigung des Landes Niedersachsen in Kraft. Es hat rechtliche Bindungskraft und unterscheidet sich dadurch von reinen Leitbildern oder anderen regionalen Entwicklungskonzepten.
Die Gliederung des RROP ist an die des Landesraumordnungsprogramms (LROP) angelehnt. Ziele aus dem LROP, die am fettgedruckten Text zu erkennen sind, sind im RROP zu übernehmen. Grundsätze des LROP (Normaldruck) unterliegen der Abwägung. Eine Abweichung von den Grundsätzen muss aber fachlich gut begründbar sein, um im RROP Bestand zu haben. Hier finden Sie das aktuelle LROP Niedersachsen.
Aufgrund der Verbindlichkeit und Bindungswirkung des RROP ist ein öffentliches Beteiligungsverfahren vorgegeben. Zuvor hat der Landkreis Northeim in eigener Regie Informationsveranstaltungen für wichtige Themen durchgeführt und über den Stand der Entwurfserstellung informiert. Nach dem Beteiligungsverfahren werden alle eingegangenen Stellungnahmen gesichtet und abgewogen, der RROP-Entwurf wird daraufhin ggf. abgeändert und ein weiteres Beteiligungsverfahren eingeleitet.
Am 15.09.2023 hat der Kreistag die Einleitung der ersten öffentlichen Beteiligung des RROP-Entwurfs beschlossen. Nun erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie Träger öffentlicher Belange vom 02.10.2023 bis 13.11.2023 die Möglichkeit, die Unterlagen des RROP-Entwurfs einzusehen und sich bis zum 27.11.2023 zu den geplanten zeichnerischen und textlichen Festlegungen zu äußern.
Das Beteiligungsverfahren wird über eine Beteiligungsplattform begleitet. Dort besteht die Möglichkeit, die Unterlagen, Anhänge und Beikarten sowie den Umweltbericht einzusehen, zudem ist eine interaktive Karte zur besseren Übersicht über die geplanten zeichnerischen Festlegungen integriert. Über die Plattform kann bis zum 27.11.2023 direkt online Stellung genommen werden.
Sämtliche Unterlagen des ersten RROP-Entwurfs finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt "Erster Entwurf des Regionales Raumordnungsprogramms". Zudem sind sie im Kreistagsinformationssystem eingestellt.
Neben der Übermittlung Ihrer Stellungnahme über die hierfür eingerichtete Beteiligungsplattform ist es selbstverständlich auch möglich, uns diese digital zu übermitteln an regionalplanung@landkreis-northeim.de oder postalisch an:
Landkreis Northeim
Fachbereich 44 Regionalplanung und Umweltschutz
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
RROP Erklärfilm
für Alle, die eine schnell verständliche Information zum Regionalen Raumordnungsprogramm wünschen
Erster Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms
Hier finden Sie sämtliche Unterlagen zum ersten Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms 2023. weiterlesen
Strategische Umweltprüfung
Konflikte zwischen Planungen und Umweltbelangen sollen frühzeitig erkannt werden. Dafür gibt es die sogenannte Strategische Umweltprüfung. weiterlesen
Mobilität, Verkehr und Energie
Hier werden Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen getroffen. Ein Schwerpunkt ist die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie. weiterlesen
Freiraum
Der Landkreis Northeim zeichnet sich durch eine große naturräumliche Vielfalt aus. Alle Funktionen des Freiraums, sowohl Natur, Landschaft, Arten und Biotopverbund, als auch Land- und Forstwirtschaft, Rohstoffgewinnung, Trinkwasserversorgung und Hochwasserschutz sind nachhaltig zu bewahren. weiterlesen
Siedlung und Versorgung
Die Siedlungs- und Versorgungsentwicklung im Landkreis Northeim muss sich den Herausforderungen einer uneinheitlichen demographischen Entwicklung stellen. Basierend auf dem Prinzip der zentralen Orte werden die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und der dauerhafte Erhalts von Daseins- und Versorgungsfunktionen verfolgt. weiterlesen
Gesamträumliche Entwicklung des Landkreises
Raumordnung und Regionalplanung sollen die raumstrukturellen Voraussetzungen für eine umweltgerechte und zukunftsgerichtete Entwicklung des Landkreises schaffen. Dabei sollen sowohl wohnungsnahe Arbeitsplatzstrukturen als auch ausreichend Wohnraum geschaffen und gesichert, natürliche Lebensgrundlagen geschützt als auch die naturräumliche, regionale, siedlungsstrukturelle und kulturelle Vielfalt weiterentwickelt werden. weiterlesen